Finanzen

Was ist das persönliche Budget?

Was ist das persönliche Budget?
Wie hoch ist das persönliche Budget?
Wer kann es beantragen?
Wo ist das persönliche Budget geregelt?


Was ist das persönliche Budget?
Jeder Mensch der pflegebedürftig ist kann ein persönliches Budget bei den Sozialversicherungsträgern beantragen. Das ist rechtlich vorgesehen. Dabei soll das Geld anstatt von Sachleistungen an die Antragsteller ausgezahlt werden. Jeder kann dann selbst entscheiden wie, wann oder wo das Geld für Maßnahmen der Teilhabe, oder Unterstützung im Alltag ausgegeben werden kann, und z.B. Dienstleistungen selber einkaufen.

Was ist das persönliche Budget?

Ziel des PB ist mehr Selbstbestimmung. Der Erhalt des persönlichen Budgets ist eine Entscheidungsmöglichkeit. Bei der Beantragung entscheiden Sie sich gegen Sachleistungen, und erhalten dafür Geld. Diese Entscheidung ist nicht endgültig. Sie legen sich maximal für 6 Monate fest. Danach können Sie wieder zu den Sachleistungen wechseln. Die Verwendung muss dem Kostenträger nachgewiesen werden, dazu genügt eine einfache Erklärung oder eine Rechnung.
Außer für die Pflege können die Leistungen auch für andere Assistenten, oder auch Dinge des täglichen Lebens ausgegeben werden. Dazu gehören:

  • Haushaltshilfe
  • Erziehungshilfe
  • zumVerbrauch bestimmte Güter
  • Unterstützung bei Arztbesuchen oder Behördengängen
  • für Fahrdienste
  • für kulturelle oder soziale Ereignisse, Theater, Kino, Vergnügungspark
  • oder auch der Unterhalt eines eigenen Therapiehundes

Allerdings muss es sich dabei um alltäglichen und wiederkehrenden Bedarf handeln.

Wie hoch ist das persönliche Budget?

Die Höhe des Budgets ist individuell und abhängig vom Grad der Hilfebedürftigkeit. Dabei ist es für einige recht gering, für Patienten mit 24 Stunden Betreuung und Beatmung kann das pers. Budget durchaus auch vierstellig sein. Der Bundesdurchschnitt liegt etwa bei 600€/ Monat.
Das PB ist jedoch nie höher als die Pflegesachleistungen.

Wer kann das persönliche Budget beantragen?

Jeder Pflegebedürftige oder jeder Mensch mit Behinderung kann das persönliche Budget beantragen. Erziehungsberechtigte stellen den Antrag für ihre Kinder. Es gibt verschiedene Sozialversicherungsträger bei denen man den Antrag stellen kann. Dazu gehören unter anderem Krankenkassen, Pflegeversicherungen, Renten- oder Unfallversicherungen aber auch das Jugendamt, Sozialamt oder auch das Arbeitsamt.
Falls mehrere Kostenträger in Frage kommen, stellen Sie den Antrag nur einmal und die infrage kommenden Stellen verhandeln das dann untereinander. Sie bekommen einen Ansprechpartner für alle Belange. Dieser „Beauftragte“ für das „Trägerübergreifende Pers. Budget“ stellt die Höhe des Budgets fest. Reicht das gewährte Budget nicht aus, muss nachverhandelt werden.

Wo ist das persönliche Budget geregelt?

Im Sozialgesetzbuch IX §29 ist das Persönliche Budget verankert. dort heist es:

„Auf Antrag der Leistungsberechtigten werden Leistungen zur Teilhabe durch die Leistungsform eines Persönlichen Budgets ausgeführt, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“


Hierbei darf man allerdings auch nicht verschweigen, das die Verwaltung des PB mit mehr Zeitaufwand für Planung und Verwaltung verbunden ist. Zudem muss man sich gut im „Behördendjungel“ auskennen.

Für Fragen zur Beantragung und weiteren Einzelheiten hierzu stehe ich meinen Kunden gerne mit Rat und Tat zur Seite


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