Finanzen

Was ist der Entlastungsbetrag?

Wer kann den Entlastungsbetrag erhalten?
Wofür darf ich den Entlastungsbetrag verwenden?
Was muss ich tun?


Der jetzige Entlastungsbetrag ist in § 45b SGB XI seit 2017 verankert.

(1) Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. (…)

Wer kann den Entlastungsbetrag erhalten?

Pflegebedürftige in häuslicher Versorgung haben demnach unabhängig vom Pflegegrad den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125€ monatlich. Zusammen sind das also 1500 Euro im Jahr, die ausgegeben werden dürfen. Zum Beispiel um pflegende Angehörige zu entlasten, oder aber zur Förderung und Teilhabe im alltäglichen Leben. Zudem überträgt die Pflegekasse nicht benutztes Budget automatisch in den nächsten Monat und steht später zur Verfügung. Überträge aus dem vorherigen Jahr müssen Sie bis allerdings zur Mitte des Jahres verbrauchen, damit es nicht verfällt. Das bedeutet, das Sie also „ansparen“ können, und später mehrere Leistungen auf einmal in Anspruch nehmen.

Wofür darf ich den Entlastungsbetrag verwenden?

Mit ihm können Sie Kosten aus den Bereichen

  • Leistungen der Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Pflegebegleiter
  • Alltagshelfer, Begleitung, Freizeitangebote
  • Begleitungen zum Arzt, Ämtern, sozialen oder Kulturellen Ereignissen, Einkaufen, oder einfach nur ein Spaziergang mit ehrenamtlichen Helfern.
  • Hilfen in der Haushaltsführung

finanzieren. Nicht finanzieren können Sie allerdings Leistungen von ambulanten Pflegediensten im Bereich der Körperpflege, für die Pflegegrade 2 bis 5. Hier werden diese über die Pflegesachleistungen finanziert. Im Gegensatz dazu erhält der Pflegegrad 1 diese nicht, daher dürfen Sie hier der Entlastungsbeitrag auch für Körperpflege benutzen.

Was muss ich tun?

Der Entlastungsbetrag wird als Erstattung für tatsächlich aufgetretene Kosten gezahlt. Sie müssen sozusagen in Vorleistung gehen. Das heißt, zusätzlich zum formlosen Antrag müssen Sie die jeweiligen Belege der Kosten bei der Pflegekasse (oder private Versicherungen) einreichen. Daraus muss eindeutig hervorgehen, aus welchem Bereich (s.o.) die Leistungen stammen, und in welcher Höhe diese aus de Leistungen gezahlt werden sollen. Welche Leistungen genau für den Entlastungsbeitrag „qualifiziert“ sind, sollte man vorher bei der Pflegekasse erfragen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Viele Pflegedienste lassen sich eine Abtretungerklärung unterschreiben, und können Sie dann von diesem Verwaltungsaufwand entlasten.

Grundsätzlich kann man also sagen, das der Entlastungsbetrag eine gesetzliche Kassenleistung ist, die oft im Antragsdjungel zwischen Sachleistungen und dem ganzen anderen Papierberg vergessen wird, oder schlichtweg nicht bekannt ist. Dennoch sollte man auf diese 125 Euro nicht verzichten.

Für Fragen zur Beantragung, welche Leistungen Qualifiziert sind und weiteren Einzelheiten stehe ich meinen Kunden gerne mit Rat und Tat zur Seite.


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