Finanzen

Was ist Verhinderungspflege?

Was ist Verhinderungspfllege?
Wer kann Verhinderungspflege beantragen?
Was ist zu beachten?
Welche Leistungen sind abgedeckt?


Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist im SGB XI im §39 geregelt. Dieser besagt das Pflegebedürftige, welche häuslich von Angehörigen gepflegt werden, das Recht auf „Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson“ (so der korrekte Ausdruck) haben.

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr

Kein Angehöriger kann 24/7 die Pflege gewährleisten. Sie können daher Verhinderungspflege stundenweise (Arzt- oder Behördenbesuch) oder auch tageweise (Urlaub der Pflegeperson) zur Entlastung der Pflegeperson beantragen. Ein Grund für die Verhinderung muss nicht angegeben werden. Doch nicht nur Kosten für Pflege werden erstattet, sondern auch Verdienstausfall oder auch Fahrtkosten eines Angehörigen. Sie müssen keinen Antrag im Vorfeld stellen, Sie können VP auch rückwirkend geltend machen. Die Beantragung findet bei der Pflegekasse statt.
Diese kann Ihnen den Maximalbetrag von 1612€ erstatten, und dies maximal für 6 Wochen im Jahr.

Wer kann Verhinderungspflege beantragen?

Die Pflegekasse bezahlt Verhinderungspflege ab einem Pflegegrad 2.
Der Pflegebedürftige muss mindestens 6 Monate zuvor durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde betreut worden sein.
Sollte die Pflege ausschließlich durch einen Pflegedienst geleistet werden, kann jedoch keine Verhinderungspflege beantragt werden.

Was ist zu beachten?

Wer Pflegegeld oder Kombinationsleistungen erhält, bekommt während der Zeit der Verhinderungspflege 50 % des Pflegegeldes weiterbezahlt.

Kombination aus Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.
Jeder pflegebedürftige ab einem Pflegegrad hat Anspruch auf eine Kurzzeitpflege. Wenn Sie diese nicht in Anspruch nehmen, können Sie 50% des Budgets der Kurzzeitpflege benutzten. Für die Höhe der Kurzzeitpflege gilt der selbe Betrag wie für die Verhinderungspflege. Das heißt, dass 806 Euro aus dem Topf der Kurzeitpflege auf die Leistungen der Verhinderungspflege umgebucht werden können und dann insgesamt 2.418€ für zur Verfügung stehen.

Welche Leistungen sind abgedeckt?

Im Rahmen der Verhinderungspflege können die Ersatzpflegepersonen, also Angehörige, freiberuflich Pflegende oder Mitarbeiter von Pflegediensten, folgende Tätigkeiten übernehmen:

  • Grundpflege: Dazu gehört Hilfe und Unterstützung bei der Körperpflege, bei Ausscheidungen, bei Ernährung und Mobilität.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Sie umfasst Tätigkeiten im Sinne einer Haushaltsführung: Wäsche waschen, Bettwäsche wechseln, Ordnung halten, Reinigungsarbeiten, Kochen, Abwaschen, Einkaufen usw., aber z. B. keinen Großputz mit Fensterreinigung und Gardinen waschen und keine Gartenarbeiten.

Allerdings:
Behandlungspflege (dazu gehören u.a. Verbände, Wundversorgungen, Zugänge und Ableitungen) erstattet die Pflegekasse nicht über die Verhinderungspflege.
Diese ärztlich verordnete Leistung übernimmt die Krankenkasse. Ungelernte, oder Hilfskräfte dürfen diese Leistungen daher nicht übernehmen. (Leistung nach SGB V)

Für Fragen zur Beantragung und weiteren Einzelheiten stehe ich meinen Kunden gerne mit Rat und Tat zur Seite.


Das Video wird von Youtube eingebettet. Es gelten die Datenschutzerklärungen von Google. Mit dem Abspielen des Videos akzeptieren Sie diese.

Für dich vielleicht ebenfalls interessant...